Allgemeine Geschäftsbedingungen
Boston Server & Storage Solutions GmbH
- Allgemeiner Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, einschließlich sonstiger Leistungen und Beratungen mit unseren Vertragspartnern. Sie gelten damit für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingüungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
- Angebote, Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform (Post, Fax oder E-Mail). Gleiches gilt für änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Mae, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden von uns schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt.
- Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Vertragsabschlüsse erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäfts mit einem unserer Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Etwaige erbrachte Gegenleistungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Auftrags- bzw. Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
- öffentliche äußerungen von uns über die Ware bleiben ohne Einfluss auf die vereinbarte Beschaffenheit, es sei denn der Kunde weist nach, dass die äußerungen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben und im Zeitpunkt der Kaufentscheidung nicht bereits gleichwertig berichtigt waren.
- Lieferungen und Leistungen
- Inhalt und Umfang der von uns geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung.
- Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Wir behalten uns Produktänderungen, insbesondere im Zug von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
- Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir kommen in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von uns verschuldet ist, die Leistung fällig ist und uns der Kunde erfolglos schriftlich eine angemessene Frist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
- Die Lieferfristen beginnen frühestens mit dem in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag enthaltenen Datum. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
- Beim Eintritt von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Eingriffen, Streiks, Aussperrungen und Lieferschwierigkeiten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Durchführung der Lieferung durch die genannten Umstände unmöglich, wesentlich erschwert oder verteuert, werden wir von unserer Pflicht zur Lieferung befreit. Der Kunde ist nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens vier Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder werden wir von unserer Verpflichtung aus den oben genannten Gründen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände werden wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die genannten Hindernisse bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten.
- Preise und Zahlungen
- Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist.
- Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes geregelt worden ist, ab Auslieferungslager ausschließlich Fracht und Verpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Kunden, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Kunden gewünschten besonderen Versandart (z. B. Expressgut, Eilgut) gehen zu dessen Lasten.
- Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versandes, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
- Wir behalten uns das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen - insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
- Unsere Rechnungen, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist, sind sofort und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden sind wir berechtigt, Zahlungen auf ältere Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, wobei Zahlungen zunächst auf Zinsen und Kosten und erst dann auf die Hauptforderung angerechnet werden.
- Verpackung, Versand, Gefahrübergang
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählen wir Verpackung und Versandart. Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes, ist "Lieferung ab Auslieferungslager" vereinbart*. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten übernommen oder für den Käufer/Besteller verauslagt haben. (* Bitte hier noch die Lager-Codes ergänzen/zuordnen!)
- Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit übergabe an das Transportunternehmen von uns auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten übernommen oder für den Kunden verauslagt haben. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Bereitstellung auf ihn über.
- Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Transport- und Feuerschaden versichert.
- Prüfung, Gewährleistung
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Empfang zu untersuchen, uns etwaige Beanstandungen sofort schriftlich anzuzeigen und uns Gelegenheit zu geben, die Berechtigung von Beanstandungen zu überprüfen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Gewährleistung für versteckte Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung innerhalb der Frist von drei Tagen nicht zu erkennen waren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich rügt.
- Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei der Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadenanzeige gem. § 438 HGB).
- Unsere Gewährleistungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Jahr.
- Unsere Produktbeschreibungen oder die unserer Zulieferer sind für die Beschaffenheit der Ware abschließend. öffentliche äußerungen sowie mündliche Anpreisungen oder Werbungen stellen nur bei schriftlicher Bestätigung eine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
- Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden, jetzt oder zukünftig zustehen, vor.
- Die Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Herstellerin im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil einer neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Eigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns aber vor, die Zession aufzudecken und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
- Haftungsbeschränkung
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, bei Ansprüchen wegen Personenschäden und bei groben Verschulden   (§ 309 Ziffer 7 a) und b) BGB)
- Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Der Kunde übernimmt die Pflicht, gelieferte Ware, die unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fällt, nach der Nutzungsbeendigung bei sich oder seinen weiteren Abnehmern auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Der Kunde stellt uns von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
- Der Anspruch von uns auf übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Geräts. Diese Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden und/oder dessen Abnehmern bei uns über die Nutzungsbeendigung.
- Urheberrechte
- Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Geheimhaltung
- Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit unserer Lieferung zugänglichen Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn, er ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder die Offenlegung ist für das Erreichen des Vertrageszwecks erforderlich.
- Datenschutz und Datenspeicherung
- Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesem erhaltenen Kundendaten, ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß Â§ 33 BDSG gespeichert.
- Export- und Importgenehmigungen
- Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von uns geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form- entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.
- Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Wir haben hat keine Pflicht zur Auskunftserteilung.
- Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
- Einfuhrumsatzsteuer
- Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands haben die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere uns unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat uns der Kunde den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des IPR (Internationales Privatrecht) finden keine Anwendung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis München.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen ist München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweisen unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
(Boston Server & Solutions GmbH, allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 09/2011)